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   BGH, 16.02.1996 - V ZR 14/95   

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https://dejure.org/1996,14047
BGH, 16.02.1996 - V ZR 14/95 (https://dejure.org/1996,14047)
BGH, Entscheidung vom 16.02.1996 - V ZR 14/95 (https://dejure.org/1996,14047)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 1996 - V ZR 14/95 (https://dejure.org/1996,14047)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung der Annahme einer Nichtigkeit eines Vertrages wegen Wuchers - Rechtliche Beurteilung der Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäftes - Pflicht des Gerichts zur Ausschöpfung des rechtlich erheblichen Tatsachenstoffs - Einordnung eines im Grundstückskaufvertrages ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.11.1995 - V ZR 102/94

    Erfüllung eines vor der Wiedervereinigung eingeräumten Ankaufsrechts an einem

    Auszug aus BGH, 16.02.1996 - V ZR 14/95
    Denn für die rechtliche Beurteilung der Sittenwidrigkeit einer Vereinbarung kommen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nur die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Betracht (z.B. BGHZ 80, 153, 171; Senatsurt. v. 3. November 1995, V ZR 102/94 zum Abdruck im Nachschlagewerk vorgesehen, ZIP 1996, 155 m.zahlr. Nachw.).

    Auf eine spätere Änderung des Wertes oder der Verhältnisse kommt es, wie schon das Reichsgericht entschieden hat (z.B. RGZ 86, 296, 298; 128, 251, 259), nicht an, "weil es eine rückwirkende Sittenwidrigkeit für ein zum Abschluß Zeitpunkt einwandfreies Rechtsgeschäft nicht gibt" (Senatsurt. v. 8. März 1966, V ZR 62/64, WM 1966, 585, 589 und Senatsurt. v. 3. November 1995, a.a.O.).

  • BGH, 07.04.1989 - V ZR 252/87

    Übernahme dinglicher Belastungen bei Schenkung eines Grundstücks; Versorgung des

    Auszug aus BGH, 16.02.1996 - V ZR 14/95
    Das Berufungsgericht wird zu berücksichtigen haben, daß es sich bei dem Erblasser "eingeräumten" Wohnrecht in dem übertragenen Haus nicht um eine Gegenleistung, sondern um eine vorbehaltene Leistung gehandelt hat (vgl. dazu z.B. BGHZ 107, 156 ff; BGHZ 3, 206, 210 für die Frage von vorbehaltenem Recht oder Gegenleistung bei Schenkungs- und Altenteilsverträgen sowie Hagen, Der Grundstückskauf, RWS-Skript 6. Aufl. Rdn. 32 für die entsprechende Frage bei sittenwidrigen Geschäften), die lediglich den Wert des Hauses anteilig gemindert haben kann.
  • BGH, 12.03.1981 - III ZR 92/79

    Sittenwidriger Teilzahlungs- oder Ratenkreditvertrag

    Auszug aus BGH, 16.02.1996 - V ZR 14/95
    Denn für die rechtliche Beurteilung der Sittenwidrigkeit einer Vereinbarung kommen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nur die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Betracht (z.B. BGHZ 80, 153, 171; Senatsurt. v. 3. November 1995, V ZR 102/94 zum Abdruck im Nachschlagewerk vorgesehen, ZIP 1996, 155 m.zahlr. Nachw.).
  • BGH, 11.12.1990 - XI ZR 69/90

    Sittenwidrigkeit eines Ratenkredits ohne Zinsanpassungsklausel

    Auszug aus BGH, 16.02.1996 - V ZR 14/95
    Daß der alsbaldige Wegfall der Leistungen durch die Selbsttötung des Erblassers wegen dessen psychischen Besonderheiten erkennbar gewesen wäre (vgl. z.B. BGH, Urt. v. 11. Dezember 1990, XI ZR 69/90, WM 1991, 216, 217 [BGH 11.12.1990 - XI ZR 69/90] re.Sp.), behauptet die Klägerin selbst nicht.
  • BGH, 02.10.1951 - V ZR 77/50

    Übergabevertrag. Positive Vertragsverletzung

    Auszug aus BGH, 16.02.1996 - V ZR 14/95
    Das Berufungsgericht wird zu berücksichtigen haben, daß es sich bei dem Erblasser "eingeräumten" Wohnrecht in dem übertragenen Haus nicht um eine Gegenleistung, sondern um eine vorbehaltene Leistung gehandelt hat (vgl. dazu z.B. BGHZ 107, 156 ff; BGHZ 3, 206, 210 für die Frage von vorbehaltenem Recht oder Gegenleistung bei Schenkungs- und Altenteilsverträgen sowie Hagen, Der Grundstückskauf, RWS-Skript 6. Aufl. Rdn. 32 für die entsprechende Frage bei sittenwidrigen Geschäften), die lediglich den Wert des Hauses anteilig gemindert haben kann.
  • BGH, 08.03.1966 - V ZR 62/64

    Wirksamkeit von Vereinbarungen vor Abschluss eines Grundstücksgeschäfts -

    Auszug aus BGH, 16.02.1996 - V ZR 14/95
    Auf eine spätere Änderung des Wertes oder der Verhältnisse kommt es, wie schon das Reichsgericht entschieden hat (z.B. RGZ 86, 296, 298; 128, 251, 259), nicht an, "weil es eine rückwirkende Sittenwidrigkeit für ein zum Abschluß Zeitpunkt einwandfreies Rechtsgeschäft nicht gibt" (Senatsurt. v. 8. März 1966, V ZR 62/64, WM 1966, 585, 589 und Senatsurt. v. 3. November 1995, a.a.O.).
  • RG, 04.03.1915 - VI 583/14

    BGB. § 138 Abs. 2. Mißverhältnis der Leistungen; Ausbeutung

    Auszug aus BGH, 16.02.1996 - V ZR 14/95
    Auf eine spätere Änderung des Wertes oder der Verhältnisse kommt es, wie schon das Reichsgericht entschieden hat (z.B. RGZ 86, 296, 298; 128, 251, 259), nicht an, "weil es eine rückwirkende Sittenwidrigkeit für ein zum Abschluß Zeitpunkt einwandfreies Rechtsgeschäft nicht gibt" (Senatsurt. v. 8. März 1966, V ZR 62/64, WM 1966, 585, 589 und Senatsurt. v. 3. November 1995, a.a.O.).
  • RG, 15.02.1929 - II 400/28

    Sittenwidriger Darlehensvertrag.

    Auszug aus BGH, 16.02.1996 - V ZR 14/95
    Auf eine spätere Änderung des Wertes oder der Verhältnisse kommt es, wie schon das Reichsgericht entschieden hat (z.B. RGZ 86, 296, 298; 128, 251, 259), nicht an, "weil es eine rückwirkende Sittenwidrigkeit für ein zum Abschluß Zeitpunkt einwandfreies Rechtsgeschäft nicht gibt" (Senatsurt. v. 8. März 1966, V ZR 62/64, WM 1966, 585, 589 und Senatsurt. v. 3. November 1995, a.a.O.).
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